Muss ich teuren Schmuck der Hausratversicherung melden?
Schmuck ist in der Hausratversicherung mitversichert, aber nicht unbegrenzt. Die entscheidenden Zahlen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen der eigenen Police.
Bild: KI-erzeugtMelden müssen Sie ihn selten, aber die Entschädigung ist doppelt gedeckelt: durch eine Wertsachengrenze in der Police und durch die Frage, ob das Stück im Tresor lag. Ohne Nachweis über Wert und Besitz zahlt keine Versicherung.
Die Wertsachengrenze
Fast alle Verträge begrenzen die Entschädigung für Wertsachen auf einen Anteil der Versicherungssumme, üblich sind 20 bis 30 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 80.000 Euro sind das 16.000 bis 24.000 Euro für alle Wertsachen zusammen, also Schmuck, Uhren, Münzen und Bargeld. Wer darüber liegt, braucht eine Erhöhung dieser Position oder eine eigene Wertsachenversicherung. Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie hoch der Gesamtschaden ist: Auch wenn die Wohnung vollständig ausbrennt, wird für Schmuck nur bis zu diesem Betrag gezahlt.
Die zweite Grenze: Tresor oder nicht
Viele Bedingungen unterscheiden zusätzlich danach, ob die Wertsachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank lagen. Außerhalb gilt oft ein deutlich niedrigerer Betrag, teils nur wenige Tausend Euro. Der Tresor muss dabei bestimmten Anforderungen genügen, meist an Gewicht oder Verankerung, und ein Möbeltresor aus dem Baumarkt erfüllt sie nicht immer. Wer regelmäßig getragenen Schmuck versichert wissen will, sollte diesen Punkt vor dem Schaden klären, denn ein Ring am Finger liegt definitionsgemäß nicht im Tresor.
Was außerhalb der Wohnung passiert
Die Außenversicherung deckt Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, meist zeitlich begrenzt und mit eigener Höchstgrenze. Einfacher Diebstahl aus einem Hotelzimmer oder aus dem Auto ist häufig ausgeschlossen oder stark begrenzt; versichert ist typischerweise der Einbruchdiebstahl. Verlust im Sinne von Verlieren ist in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht gedeckt, dafür braucht es eine Allgefahrendeckung. Wer einen Ring im Schwimmbad verliert, hat deshalb regelmäßig keinen Anspruch.
Was Sie im Schadensfall beweisen müssen
Zwei Dinge: dass das Stück vorhanden war und was es wert ist. Beides muss der Versicherungsnehmer darlegen. Als Nachweis taugen Kaufbelege, ein Wertgutachten, Fotos vom Tragen mit erkennbarem Datum und Reparaturrechnungen mit Beschreibung. Eine Aufstellung, die erst nach dem Einbruch entsteht, ist der schwächste aller Nachweise. Deshalb lohnt ein Verzeichnis: je Stück ein Foto, Gewicht, Feingehalt, Steinangaben, Kaufdatum und Preis, gespeichert außerhalb der Wohnung.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Ab etwa 3.000 bis 5.000 Euro je Einzelstück, oder wenn es sich um Erbstücke ohne Beleg handelt. Ein Wertgutachten für Versicherungszwecke nennt den Wiederbeschaffungswert, also den Preis eines gleichwertigen Stücks im Handel, und liegt deshalb deutlich über dem Ankaufswert. Es kostet je nach Umfang 80 bis 300 Euro je Stück und sollte alle 5 bis 10 Jahre aktualisiert werden, weil sich Metallpreise und Steinpreise verschieben.
Der praktische Rat lautet deshalb: Erst die eigene Police auf die beiden Grenzen prüfen, dann den Bestand aufnehmen, dann entscheiden, ob eine eigene Deckung nötig ist. Diese Reihenfolge spart die häufigste Enttäuschung, nämlich eine Entschädigung, die bei einem Bruchteil des Verlusts endet. Ein häufiger Irrtum betrifft die Unterversicherung. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadensfall anteilig, und zwar auch bei kleinen Schäden. Wer seinen Hausrat mit 40.000 Euro versichert hat, tatsächlich aber 80.000 Euro besitzt, bekommt im Zweifel nur die Hälfte jedes Schadens ersetzt. Ein Unterversicherungsverzicht gegen geringen Aufpreis nimmt genau dieses Risiko heraus.