Wer haftet, wenn eine Uhr nach dem Service Wasser zieht?
Wasserschäden an Uhren sind teuer, weil sie das Werk angreifen und nicht nur das Zifferblatt. Die Haftungsfrage entscheidet sich daran, was genau beauftragt war.
Bild: KI-erzeugtDer Betrieb, wenn er die Dichtheit als Teil der Leistung geschuldet hat. Wurde die Uhr nach dem Service auf Dichtheit geprüft und das dokumentiert, spricht der Wassereintritt für einen Mangel der Arbeit.
Was zum Service gehört
Bei einer Revision wird das Werk zerlegt, gereinigt, geölt und reguliert, verschlissene Teile werden ersetzt. Zum Schließen des Gehäuses gehören neue Dichtungen an Boden, Krone und Glas, denn Dichtungen altern und werden hart. Wird das Gehäuse geöffnet, schuldet der Betrieb es auch wieder dicht, sofern er die Uhr als wasserdicht übernommen hat. Genau hier liegt der häufigste Streit: Ein reiner Batteriewechsel für 15 Euro umfasst nach verbreiteter Praxis keine neuen Dichtungen und keine Dichtheitsprüfung, ein Service für 300 Euro sehr wohl.
Warum die Prüfung dokumentiert sein muss
Nach dem Schließen wird die Dichtheit geprüft, üblicherweise trocken mit Über- oder Unterdruck und bei Bedarf zusätzlich nass. Das Ergebnis gehört auf die Rechnung, mit dem geprüften Druck in bar oder in Metern. Steht dort nichts, ist im Streitfall offen, ob geprüft wurde. Für den Kunden ist dieser Satz auf der Rechnung deshalb mehr wert als jede mündliche Zusage: Er macht aus einer Behauptung eine geschuldete Beschaffenheit.
Was die Angaben auf dem Gehäuse bedeuten
Sie werden regelmäßig überschätzt. Die Angabe bezieht sich auf einen Prüfdruck im Labor, nicht auf eine Tauchtiefe im Alltag. Als grobe Einordnung gilt: 3 bar ist spritzwassergeschützt, 5 bar verträgt Händewaschen, 10 bar ist zum Schwimmen geeignet, ab 20 bar wird Tauchen üblich. Bewegung im Wasser erzeugt zusätzlichen Druck, warmes Wasser lässt Dichtungen quellen und Metall sich ausdehnen. Eine Uhr mit 5 bar, die in der Sauna getragen wurde, ist deshalb kein Haftungsfall, sondern eine Fehlanwendung.
Wie die Beweislast verläuft
Innerhalb der Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme muss grundsätzlich der Kunde beweisen, dass das Werk mangelhaft war. Hilfreich ist die zeitliche Nähe: Zieht eine Uhr 3 Wochen nach einem Service Wasser, obwohl sie zuvor jahrelang dicht war und die Nutzung sich nicht änderte, spricht der erste Anschein für einen Fehler beim Schließen. Nach 18 Monaten ist dieser Anschein verbraucht, denn Dichtungen altern auch nach einem Service.
Was Sie sofort tun sollten
Uhr nicht schütteln, nicht föhnen, nicht ins Reisgefäß legen. Krone hineindrücken, Uhr anhalten, wenn möglich das Werk nicht weiterlaufen lassen, und binnen weniger Stunden zum Betrieb bringen. Korrosion beginnt sofort, und jede Stunde erhöht die Reparaturkosten. Lassen Sie den Zustand schriftlich aufnehmen, einschließlich Datum und Uhrzeit. Fotografieren Sie Beschlag unter dem Glas, denn er verschwindet beim Trocknen und ist danach nicht mehr belegbar.
Für die Vorsorge gilt: Wer eine Uhr im Wasser trägt, sollte die Dichtheit jährlich prüfen lassen. Die Prüfung kostet meist zwischen 15 und 40 Euro und ist damit ein Bruchteil einer Werkreinigung nach einem Wassereintritt, die schnell dreistellig bis vierstellig wird. Ebenfalls wichtig: Dichtungen sind Verschleißteile und gehören bei jedem Öffnen erneuert. Ein Batteriewechsel, bei dem der Boden geöffnet und die alte Dichtung wiederverwendet wird, ist die häufigste Ursache für Wassereintritt Monate später. Fragen Sie deshalb schon beim Batteriewechsel, ob Dichtung und Prüfung dabei sind, und lassen Sie sich die Antwort auf den Beleg schreiben. Der Aufpreis liegt meist bei 10 bis 25 Euro.
- § 635 BGB, Nacherfüllung beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)