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Juwelier · Recht & Pflicht

Muss Goldschmuck in Deutschland gestempelt sein?

Die Frage kommt fast immer beim Verkauf eines Erbstücks auf: Der Ring trägt keine Zahl, und daraus wird der Schluss gezogen, er sei nicht echt. Der Schluss ist falsch.

Muss Goldschmuck in Deutschland gestempelt sein?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Nein. Deutschland kennt keine Stempelpflicht für Gold- und Silberwaren. Wer aber stempelt, muss richtig stempeln: Die Angabe erfolgt in Tausendteilen und muss dem tatsächlichen Feingehalt entsprechen.

Was das Gesetz verlangt und was nicht

Das Feingehaltsgesetz regelt, WIE gestempelt wird, nicht OB. Wer eine Gold- oder Silberware mit einer Feingehaltsangabe versieht, muss diese in Tausendteilen des Gesamtgewichts angeben, also 333, 375, 585, 750, 833, 900 oder 999. Eine amtliche Prüfstelle, die den Stempel vor dem Verkauf setzt, gibt es in Deutschland nicht. Das unterscheidet den deutschen Markt von Ländern mit Punzierungspflicht, wo ein staatliches Amt jedes Stück prüft und ein eigenes Zeichen einschlägt. Importierte Ware trägt deshalb oft mehr Zeichen als deutsche.

Warum trotzdem fast alles gestempelt ist

Der Handel verlangt es, auch wenn das Gesetz schweigt. Ein Stück ohne Angabe muss beim Ankauf gemessen werden, das kostet Zeit und führt regelmäßig zu einem Abschlag. Hersteller stempeln deshalb aus Eigeninteresse. Bei Ketten und Armbändern sitzt die Punze meist am Verschluss, bei Ringen innen an der Schiene, bei Ohrsteckern am Stift oder am Gegenstück. Sehr feine oder sehr alte Stücke bleiben ungestempelt, weil die Fläche fehlt oder weil der Stempel im Laufe von 60 Jahren Tragen abgerieben wurde.

Was ein falscher Stempel bedeutet

Wer eine unrichtige Feingehaltsangabe anbringt oder solche Ware in den Verkehr bringt, verstößt gegen das Feingehaltsgesetz. Für den Käufer ist das zusätzlich ein Sachmangel: Die Ware weicht von der vereinbarten Beschaffenheit ab, und daraus folgen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Der Stempel ist damit rechtlich eine Zusage, kein Schmuck. Genau deshalb ist er auch der am häufigsten gefälschte Teil eines Schmuckstücks: Ein Stempel kostet wenige Cent, der Unterschied zwischen 333 und 750 Tausendsteln aber mehr als das Doppelte im Materialwert.

Wie Sie ein ungestempeltes Stück einordnen

Drei Wege, alle ohne Beschädigung. Erstens die Dichte: Wiegen und das Volumen über die Wasserverdrängung bestimmen, das grenzt Messing und versilberte Ware sofort aus. Zweitens eine Leitfähigkeitsmessung beim Juwelier, die in wenigen Sekunden einen Feingehalt anzeigt. Drittens die Röntgenfluoreszenzanalyse, die zusätzlich die Legierungsbestandteile nennt. Alle drei erfassen die Oberfläche oder das Volumen, keiner davon verlangt eine Feile. Ein Ankauf ohne Messung ist bei ungestempelter Ware unseriös, nicht großzügig.

Was bei Silber gilt

Für Silber gelten dieselben Regeln. Übliche Angaben sind 800, 830, 835 und 925 Tausendstel. Die Angabe Sterling steht für 925. Bei Besteck und Korpuswaren ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Auflage üblich, etwa 90 oder 100, die sich auf die Gramm Feinsilber je 24 Teile bezieht und mit dem Feingehalt nichts zu tun hat. Wer diese Zahlen verwechselt, hält versilbertes Besteck für massives Silber, und der Unterschied im Wert ist erheblich.

Für den Alltag heißt das: Ein fehlender Stempel ist ein Grund zu messen, kein Grund zu zweifeln. Ein vorhandener Stempel ist ein Versprechen, kein Beweis. Beides zusammen ergibt erst dann eine belastbare Aussage, wenn eine Messung dazukommt, und die dauert bei jedem Juwelier mit Prüfgerät keine 2 Minuten.

Quellen
  1. Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (Gesetze im Internet)
  2. § 3 FeingehG, Feingehaltsangabe (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.