Welche Kosten entstehen bei der Einfuhr von Schmuck?
Ein Ring aus dem Urlaub oder eine Bestellung aus dem Ausland wirkt günstig, bis die Rechnung vollständig ist. Zwei Abgaben und eine Erklärungspflicht entscheiden über den Endpreis.
Bild: KI-erzeugtAus Drittländern fallen Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent und je nach Ware Zoll an. Im Reiseverkehr gelten Freigrenzen, die bei Flug- und Seereisen höher liegen als bei Landgrenzen.
Was bei der Einfuhr anfällt
Bei Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben, in Deutschland 19 Prozent des Zollwerts. Je nach Warenart kommt ein Zollsatz hinzu, der bei Schmuck vergleichsweise niedrig ist, aber auf den Warenwert einschließlich Transport- und Versicherungskosten berechnet wird. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf die Summe aus Warenwert, Transportkosten und Zoll erhoben, weshalb sich die Beträge aufeinander aufbauen.
Der Reiseverkehr
Für mitgebrachte Waren gelten Freigrenzen. Bei Flug- und Seereisen liegt sie höher als bei Reisen über Land, und für Reisende unter 15 Jahren gilt ein niedrigerer Betrag. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Wert zu verzollen, nicht nur der übersteigende Teil, und es sind alle mitgeführten Waren zusammenzurechnen. Wer einen Ring für 800 Euro im Handgepäck hat, muss ihn anmelden.
Was innerhalb der Union gilt
Beim Kauf in einem anderen Mitgliedstaat fallen keine Einfuhrabgaben an, die Steuer des Kauflandes ist im Preis enthalten. Für Privatpersonen ist der Vorgang damit abgeschlossen. Achten Sie trotzdem auf die Rechnung: Sie ist der Nachweis für die spätere Versicherung und für den Fall, dass die Ware bei der Rückreise kontrolliert wird.
Der eigene Schmuck auf Reisen
Ein Ring, der schon vorher im Besitz war, ist keine Einfuhr. Der Nachweis kann trotzdem verlangt werden, und dann hilft eine Kopie der alten Rechnung oder eine Bestätigung, die vor der Ausreise ausgestellt wurde. Bei sehr wertvollen Stücken ist das ratsam, denn ohne Nachweis kann die Behörde von einer Neuanschaffung ausgehen.
Was bei Bestellungen zu erwarten ist
Sendungen aus Drittländern werden verzollt, und der Zusteller berechnet zusätzlich ein Auslagepauschale für die Abwicklung. Ein Ring für 500 Euro kann damit am Ende deutlich über 600 Euro kosten. Rechnen Sie das vor der Bestellung durch, und prüfen Sie, wie eine Rückgabe abläuft: Bei einem Widerruf muss die Ware zurück, und die Erstattung der Einfuhrabgaben ist ein eigener Antrag.
Unterdeklarierte Sendungen. Manche Verkäufer bieten an, einen niedrigeren Wert auf die Zollpapiere zu schreiben. Das ist eine Steuerverkürzung, und im Schadensfall ist die Sendung nur mit dem angegebenen Wert versichert. Wer 3.000 Euro schickt und 200 Euro deklariert, bekommt bei Verlust 200 Euro.
Bewahren Sie alle Belege auf: Rechnung, Zollbescheid und Versandpapiere. Sie sind später der Nachweis für Wert und Herkunft, und beides brauchen Sie bei jeder Versicherung und bei jedem Weiterverkauf. Wird ein Stück zur Reparatur in ein Drittland geschickt und kommt zurück, kann die passive Veredelung genutzt werden: Verzollt wird dann nur der Wert der Reparatur, nicht der des ganzen Stücks. Voraussetzung ist die Anmeldung vor der Ausfuhr. Wer das versäumt, zahlt bei der Rückkehr Abgaben auf den vollen Wert, und der Nachweis des früheren Besitzes wird zur Beweisfrage.