Haftet ein Gutachter für eine zu hohe Wertangabe?
Ein Gutachten ist ein Werk und kein Gefallen. Wer es bezahlt, kann sich darauf verlassen, und wer es erstellt, steht dafür ein.
Bild: KI-erzeugtJa, gegenüber seinem Auftraggeber aus dem Vertrag, wenn er sorgfaltswidrig gearbeitet hat. Dritte können sich nur darauf berufen, wenn das Gutachten erkennbar auch für sie bestimmt war.
Was geschuldet ist
Der Gutachtenvertrag ist ein Werkvertrag: Geschuldet ist nicht Mühe, sondern ein fachgerechtes Ergebnis. Dazu gehören eine nachvollziehbare Beschreibung des Stücks, eine Angabe der verwendeten Methoden, die Bewertungsgrundlage und die Angabe, für welchen Zweck der Wert ermittelt wurde. Ein Zettel mit einer einzelnen Zahl ist kein Gutachten, sondern eine Schätzung, und sie taugt für keine Versicherung. Fehlt die Angabe der Wertbasis, ist die Zahl praktisch wertlos, weil niemand weiß, worauf sie sich bezieht.
Die drei Werte, die verwechselt werden
Der Wiederbeschaffungswert nennt den Preis, den ein gleichwertiges Stück im Handel kostet; ihn braucht die Versicherung. Der Verkehrswert nennt den Preis, der bei einem Verkauf erzielbar wäre; ihn brauchen Erbteilung und Zugewinnausgleich. Der Materialwert nennt das Feingewicht mal Tageskurs; ihn braucht der Ankauf. Bei einem einzigen Ring können diese drei Zahlen um den Faktor 4 auseinanderliegen. Ein Gutachten, das nicht sagt, welche der drei gemeint ist, erzeugt genau den Streit, den es verhindern sollte.
Wann Haftung entsteht
Weicht der Wert erheblich vom Richtigen ab und beruht das auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln des Fachs, liegt eine Pflichtverletzung vor. Typische Fälle: Ein Stein wird als natürlich bewertet, obwohl er im Labor gewachsen ist. Eine Behandlung wird übersehen. Das Feingewicht wird aus dem Bruttogewicht abgeleitet, ohne den Steinbesatz abzuziehen. Der Schaden ist dabei nicht die Differenz der Zahlen, sondern das, was der Auftraggeber wegen der falschen Zahl verloren hat, etwa eine zu niedrige Entschädigung oder eine zu hohe Prämie über Jahre.
Warum Dritte meist leer ausgehen
Ein Käufer, der sich auf ein Gutachten verlässt, das der Verkäufer beauftragt hat, steht außerhalb des Vertrags. Er kann sich nur dann darauf berufen, wenn nach dem Inhalt des Gutachtens erkennbar war, dass es gerade auch gegenüber Dritten Verwendung finden sollte. Das ist eine Auslegungsfrage und geht oft zulasten des Käufers. Wer ein hochpreisiges Stück aus zweiter Hand kauft, sollte deshalb ein eigenes Gutachten beauftragen und nicht das mitgelieferte übernehmen. Die Kosten liegen meist zwischen 80 und 300 Euro je Stück.
Woran man einen belastbaren Gutachter erkennt
Vier Punkte. Erstens eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung nach anerkanntem Verfahren. Zweitens eine Berufshaftpflicht, nach der man fragen darf. Drittens die Unabhängigkeit vom Verkauf: Wer bewertet und gleichzeitig ankaufen will, hat einen Konflikt. Viertens ein Muster eines früheren Gutachtens, aus dem hervorgeht, wie detailliert gearbeitet wird. Ein Betrieb, der alle vier Fragen ohne Umschweife beantwortet, ist die sichere Wahl.
Für die Praxis gilt: Lassen Sie den Zweck ins Gutachten schreiben. Ein Satz wie erstellt zur Vorlage bei der Hausratversicherung, Bewertungsbasis Wiederbeschaffungswert im Einzelhandel entscheidet später, ob das Papier trägt oder ob darüber gestritten wird.
Zur Einordnung: Ein Gutachten kostet je Stück 80 bis 300 Euro und sollte alle 5 bis 10 Jahre aktualisiert werden, weil sich Metall- und Steinpreise in dieser Zeit erheblich verschieben.
- § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)
- § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)