Muss ein Händler die Herkunft eines Diamanten nachweisen?
Zwischen Rohstein und Ring liegen mehrere Handelsstufen, und die Pflichten sind auf diesen Stufen sehr verschieden. Wer beides vermischt, hält eine strenge Regel für allgemeingültig.
Bild: KI-erzeugtFür Rohdiamanten ja: Sie dürfen nur mit Zertifikat des Kimberley-Prozesses ein- und ausgeführt werden. Für geschliffene Steine im Einzelhandel gibt es keine gesetzliche Herkunftspflicht, wohl aber eine Haftung für die eigene Aussage.
Der Kimberley-Prozess betrifft nur Rohware
Für den internationalen Handel mit Rohdiamanten gilt ein Zertifikatsystem, das den Handel mit Steinen aus Konfliktgebieten unterbinden soll. Eine Sendung darf nur mit einem fälschungs- sicheren Zertifikat und in einem versiegelten Behältnis über die Grenze. Zuständige Stelle in Deutschland ist die Ausfuhrkontrolle des Bundes. Sobald ein Stein geschliffen ist, endet die Zuständigkeit dieses Systems: Für geschliffene Steine und für fertigen Schmuck ist kein solches Zertifikat vorgesehen.
Was im Einzelhandel gilt
Eine gesetzliche Pflicht, die Mine zu nennen, gibt es nicht. Sobald ein Händler aber eine Angabe macht, muss sie stimmen. Wer mit konfliktfrei, mit einem Herkunftsland oder mit einer bestimmten Mine wirbt, macht eine geschäftliche Aussage; ist sie unzutreffend, ist sie eine irreführende geschäftliche Handlung, und der Kunde hat zusätzlich einen Mangel. Die Freiheit besteht also darin, nichts zu sagen, nicht darin, etwas Falsches zu sagen.
Was ein Zertifikat wirklich aussagt
Die bekannten Steinzertifikate beschreiben Eigenschaften, nicht Herkunft: Gewicht in Karat, Farbe, Reinheit, Schliff, Maße, Fluoreszenz und die Frage, ob der Stein natürlich oder im Labor gewachsen ist. Herkunftsangaben stehen dort nur, wenn ein eigenes Programm dafür läuft. Wer ein Zertifikat für einen Herkunftsnachweis hält, verwechselt zwei verschiedene Dokumente. Die Laserinschrift auf der Rundiste verbindet Stein und Papier, sie sagt aber ebenfalls nichts über die Mine.
Was Sie beim Kauf verlangen können
Vier Angaben gehören auf die Rechnung und kosten nichts: Gewicht in Karat, ob natürlich oder im Labor gewachsen, ob und wie behandelt, und die Nummer eines etwaigen Zertifikats. Diese vier Zeilen sind später die gesamte Grundlage für Versicherung, Wiederverkauf und Reklamation. Fehlt die Angabe zur Behandlung, ist das der häufigste Streitpunkt: Erhitzte oder mit Blei gefüllte Steine sind handelsüblich, aber deutlich weniger wert, und die Angabe ist deshalb eine wertbildende Eigenschaft.
Wo Lieferketten künftig stärker wirken
Unabhängig vom Kimberley-System nehmen Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu, und größere Unternehmen dokumentieren ihre Bezugswege ohnehin. Für den kleinen Fachhändler bedeutet das vor allem: Er kann die Angaben seines Lieferanten weitergeben, haftet aber für das, was er daraus macht. Eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten ist deshalb der übliche Weg, und danach zu fragen ist im Fachhandel keine Zumutung.
Für die Kaufentscheidung heißt das: Verlangen Sie Angaben, nicht Versprechen. Ein Händler, der Gewicht, Ursprungsart und Behandlung schriftlich auf die Rechnung schreibt, hat sich festgelegt. Ein Händler, der nur mündlich von Konfliktfreiheit spricht, hat das nicht. Ein Wort zu im Labor gewachsenen Steinen: Sie sind chemisch und optisch Diamant, entstehen aber in Wochen statt in Jahrmillionen und kosten je nach Größe nur einen Bruchteil. Die Unterscheidung ist keine Frage der Ehrlichkeit des Verkäufers, sondern der Messtechnik, und große Labore weisen sie zuverlässig aus. Für den Käufer ist entscheidend, dass die Angabe auf der Rechnung steht: Ein Stein ohne diese Angabe lässt sich später nur mit einem eigenen Gutachten einordnen, und das kostet mehr als die Zeile beim Kauf gekostet hätte.
Zur Größenordnung: Ein Laborbericht für einen Stein ab 0,5 Karat kostet je nach Labor 60 bis 200 Euro und liegt nach 2 bis 4 Wochen vor. Diese Ausgabe entscheidet später über den Verkaufspreis.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- § 5 UWG, Irreführende geschäftliche Handlungen (Gesetze im Internet)