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Juwelier · Recht & Pflicht

Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur?

Der Kostenvoranschlag ist der häufigste Streitpunkt in der Werkstatt, weil beide Seiten etwas anderes darunter verstehen: der Kunde einen Preis, der Betrieb eine Prognose.

Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Ein Kostenvoranschlag ist keine Preisgarantie, aber auch keine unverbindliche Schätzung. Eine wesentliche Überschreitung muss der Betrieb unverzüglich anzeigen, sonst kann der Kunde kündigen und zahlt nur den bis dahin angefallenen Teil.

Was ein Kostenvoranschlag rechtlich ist

Er ist eine fachmännische Berechnung des voraussichtlichen Aufwands, keine verbindliche Zusage eines Festpreises. Genau deshalb darf er überschritten werden. Er ist aber auch nicht folgenlos: Zeigt sich, dass die Arbeit ohne wesentliche Überschreitung nicht auszuführen ist, muss der Betrieb dem Besteller unverzüglich Anzeige machen. Unterlässt er das, verliert er den Anspruch auf den überschießenden Teil in dem Umfang, in dem er den Kunden um seine Entscheidung gebracht hat. Der Kunde kann nach einer solchen Anzeige kündigen und schuldet dann nur die bis dahin erbrachte Leistung.

Wo die Grenze zum Wesentlichen liegt

Eine feste Prozentzahl steht nicht im Gesetz. In der Praxis wird eine Überschreitung ab etwa 15 bis 20 Prozent als wesentlich behandelt, bei kleinen Beträgen eher großzügiger, bei hohen Summen enger. Entscheidend ist, ob der Kunde bei Kenntnis anders entschieden hätte. Bei einer Ringgrößenänderung von 60 Euro auf 68 Euro wird kaum jemand widersprechen. Bei einer Neufassung, die statt 400 Euro nun 900 Euro kosten soll, ist die Anzeige zwingend, weil die Frage nach dem Sinn der Reparatur überhaupt neu gestellt werden muss.

Was ein Festpreis ändert

Wird ausdrücklich ein Festpreis vereinbart, trägt der Betrieb das Risiko des Mehraufwands. Das ist bei Standardarbeiten ohne Weiteres möglich: Größenänderung, Verschlusstausch, Rhodinieren, Kette löten, Batteriewechsel. Offen bleiben sinnvollerweise nur Positionen, die man erst nach dem Öffnen sieht, etwa bei einem Uhrwerk oder bei einer Fassung, deren Krappenzustand unter dem Stein liegt. Genau diese Positionen gehören ausdrücklich als Vorbehalt in den Schein, mit einer Obergrenze.

Ob der Kostenvoranschlag selbst etwas kostet

Im Zweifel nicht. Wer eine Berechnung erstellt, kann dafür eine Vergütung nur verlangen, wenn das vereinbart wurde. Aufwendige Prüfungen, bei denen ein Stück geöffnet, gereinigt und vermessen werden muss, werden allerdings häufig gesondert berechnet und bei Auftragserteilung angerechnet. Diese Vereinbarung muss vor der Prüfung getroffen werden, nicht auf der Rechnung danach.

Was Sie tun, wenn die Rechnung höher ist

Zahlen Sie unter Vorbehalt und nehmen Sie das Stück mit, denn das Zurückbehaltungsrecht des Betriebs sichert nur die Forderung aus diesem Auftrag und endet mit der Zahlung. Verlangen Sie danach eine Aufschlüsselung nach Arbeitszeit, Stundensatz und Material. Prüfen Sie, ob eine Anzeige der Überschreitung erfolgt ist, und wann. Ohne diese Anzeige ist die Position angreifbar, mit ihr in der Regel nicht.

Am günstigsten ist der Weg, der den Streit vermeidet: Preis vor der Arbeit, schriftlich, mit einer klaren Grenze für das, was erst nach dem Öffnen sichtbar wird. Diese eine Zeile im Auftragsschein hat schon mehr Auseinandersetzungen verhindert als jede Rechtsprechung dazu. Sinnvoll ist außerdem eine Rückfrage zur Art der Reparatur. Eine Kette lässt sich löten oder das beschädigte Glied ersetzen, eine dünn gewordene Ringschiene aufdoppeln oder komplett erneuern. Die günstigere Variante hält oft nur 2 bis 3 Jahre, die teurere 20. Wer nur nach dem Preis fragt, bekommt die günstige Variante und wundert sich über die Wiederkehr des Problems.