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Juwelier · Recht & Pflicht

Kann ich einen angefertigten Ring aus dem Netz widerrufen?

Die Ausnahme ist enger, als viele Shops sie darstellen. Sie greift bei echter Anfertigung, nicht bei jeder Bestellung, die individuell klingt.

Kann ich einen angefertigten Ring aus dem Netz widerrufen?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

In der Regel nicht. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine bloße Auswahl aus Größen und Varianten reicht dafür aber nicht.

Der Grundsatz und die Ausnahme

Bei Fernabsatzverträgen hat der Verbraucher 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Das Gesetz nimmt davon Waren aus, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ein Ring, der nach einer Zeichnung entsteht, fällt darunter. Eine Gravur mit zwei Namen und einem Datum ebenfalls, weil das Stück danach für niemanden sonst brauchbar ist.

Wo die Ausnahme NICHT greift

Die Auswahl aus einem Baukasten genügt nicht. Wer aus 4 Metallen, 3 Breiten und 2 Oberflächen wählt, konfiguriert ein vorgefertigtes Produkt und behält sein Widerrufsrecht, jedenfalls dann, wenn der Händler die Kombination ohne nennenswerten Aufwand rückgängig machen kann. Ebenso wenig reicht die Angabe einer Ringgröße: Größen sind Standardware, und ein Ring in Größe 54 lässt sich weiterverkaufen. Shops, die deshalb pauschal jeden Kauf vom Widerruf ausnehmen, liegen falsch, und die Klausel ist unwirksam.

Der Zeitpunkt, ab dem es eng wird

Entscheidend ist, ob mit der Anfertigung bereits begonnen wurde. Wer 2 Stunden nach der Bestellung widerruft und der Betrieb hat das Material noch nicht angerührt, steht besser da als nach 3 Wochen. Rechtlich ist die Ausnahme zwar nicht an den Arbeitsbeginn geknüpft, in der Praxis einigen sich beide Seiten aber fast immer über diesen Punkt. Deshalb gilt: Zweifel sofort melden, schriftlich, mit Datum.

Was bei einer Gravur passiert

Eine Gravur macht aus Standardware individualisierte Ware, aber nur, wenn sie wirklich persönlich ist. Ein eingravierter Herstellername ändert nichts, zwei Vornamen und ein Datum schon. Wer sichergehen will, bestellt zuerst ohne Gravur, prüft Passform und Farbe und lässt erst danach gravieren. Das kostet einen zusätzlichen Versand und erhält das Widerrufsrecht für die eigentliche Entscheidung.

Was der Händler leisten muss

Er muss über das Widerrufsrecht und über dessen Ausschluss klar und vor der Bestellung informieren. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich, und zwar auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Bei einem wirksam ausgeschlossenen Widerruf bleiben die Gewährleistungsrechte unberührt: Ein angefertigter Ring, dessen Fassung fehlerhaft ist, ist ein Mangelfall, unabhängig davon, dass er nicht widerrufen werden kann.

Praktisch heißt das: Anfertigung schließt den Widerruf aus, Konfiguration nicht. Wer die beiden Begriffe im Angebot vermischt findet, sollte vor der Bestellung schriftlich fragen, was genau ausgeschlossen sein soll. Diese eine Nachricht entscheidet später den Fall. Ein häufiger Irrtum betrifft die Kosten der Rücksendung. Beim wirksamen Widerruf trägt sie der Verbraucher nur dann, wenn er darüber vorher informiert wurde. Fehlt der Hinweis, zahlt der Händler. Und die Wertersatzpflicht für eine Anprobe greift nur, wenn der Umgang über das hinausging, was im Laden zur Prüfung üblich wäre: Einen Ring einmal anzustecken gehört dazu, ihn 3 Wochen zu tragen nicht.

Wer ganz sichergehen will, kauft bei einem Händler mit Ladengeschäft in erreichbarer Nähe. Dort entfällt die Frage nach dem Fernabsatz, weil der Vertrag im Laden geschlossen wird, und die Passform wird an Ort und Stelle geprüft statt über zwei Versandwege.