In welchem Verhältnis stehen Steinpreis und Fassungspreis?
Zwei Ringe können denselben Preis haben und völlig verschieden aufgebaut sein. Wer weiß, wo das Geld steckt, kauft gezielter und verkauft später besser.
Bild: KI-erzeugtBei einem Solitär trägt der Stein regelmäßig 70 bis 90 Prozent des Preises. Bei Stücken mit vielen kleinen Steinen kehrt sich das um, dort dominiert die Fassarbeit.
Der Solitär
Hier ist der Stein der Preis. Eine handelsübliche Fassung aus 750er Gold kostet mit Arbeit häufig 300 bis 700 Euro, ein guter Stein mit 1 Karat ein Vielfaches davon. Der Materialanteil der Fassung ist gering, weil wenig Metall verbaut wird. Deshalb lohnt es sich, beim Stein genau zu vergleichen und bei der Fassung eher auf Haltbarkeit als auf Aufwand zu achten.
Der Pavéring
Hier kehrt sich das Verhältnis um. Die einzelnen Steine sind klein und günstig, das Setzen jedes einzelnen dauert aber Minuten und verlangt Erfahrung. Bei 60 Steinen summiert sich das auf Stunden. Entsprechend liegt der Arbeitsanteil hoch, teils über der Hälfte des Preises. Beim Wiederverkauf ist genau dieser Anteil verloren, denn niemand vergütet Fassarbeit an gebrauchter Ware.
Was Fassarbeit üblicherweise kostet
Als Orientierung: eine einzelne Krappenfassung setzen 40 bis 100 Euro, eine Zarge ähnlich, ein kleiner Stein in Pavé wenige Euro je Stück, bei sehr feiner Arbeit mehr. Ausfassen und Neufassen bei einer Reparatur liegt meist bei 30 bis 80 Euro je Stein. Diese Zahlen erklären, warum eine scheinbar kleine Reparatur an einem steinreichen Stück schnell dreistellig wird.
Warum das für Reparaturen wichtig ist
Ein verlorener kleiner Stein in einer Pavéfläche kostet fast nichts als Material und viel als Arbeit. Bei zwei oder drei fehlenden Steinen lohnt es, alles in einem Arbeitsgang machen zu lassen, weil das Einrichten nur einmal anfällt. Deshalb ist die jährliche Kontrolle bei steinreichen Stücken sinnvoller als bei Solitären: Man findet mehrere lockere Steine gleichzeitig, bevor sie fallen.
Was das für den Kauf bedeutet
Wer Wert erhalten will, steckt sein Budget in einen größeren Stein mit Laborbericht und eine einfache, solide Fassung. Wer viel sichtbare Fläche für wenig Geld will, nimmt das steinreiche Stück und weiß, dass davon beim Verkauf wenig bleibt. Beides ist legitim, die Entscheidung sollte nur bewusst fallen.
Fragen Sie nach der Aufteilung: Was kostet der Stein, was die Fassung, was die Fassarbeit? Ein Fachgeschäft kann das beantworten, weil es intern genauso kalkuliert. Wenn nur eine Gesamtsumme genannt wird, ist der Vergleich mit einem zweiten Angebot unmöglich, und das ist regelmäßig der eigentliche Zweck einer Gesamtsumme.
Wer einen Stein aus einem Erbstück in eine neue Fassung setzen lassen will, sollte ihn vorher prüfen lassen. Ein Stein mit einem Riss an der Rundiste kann beim Fassen brechen, und die Haftung dafür ist ohne vorherige Begutachtung schwer zu verteilen. Viele Betriebe fassen mitgebrachte Steine, übernehmen dafür aber keine Haftung bei Bruch, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sinnvoll ist deshalb eine Prüfung vor dem Fassen: Ein Stein mit einer Kerbe an der Rundiste bricht beim Setzen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit. Diese Prüfung dauert Minuten und klärt die Verantwortung, bevor etwas passiert.
- § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (Gesetze im Internet)