Wie wird eingebrachtes Altgold bei einer Neuanfertigung angerechnet?
Alte Stücke in ein neues einfließen zu lassen ist der häufigste Wunsch bei Anfertigungen. Wie gerechnet wird, entscheidet über mehrere hundert Euro und wird selten vorher besprochen.
Bild: KI-erzeugtÜblich ist die Anrechnung zum Feingoldwert abzüglich Scheidekosten, also grob 70 bis 85 Prozent des Materialwerts. Der zugrunde gelegte Kurs und der Stichtag gehören auf den Auftragsschein.
Zwei übliche Wege
Beim ersten Weg wird das Altgold gewogen, zum Feingoldwert abzüglich Scheidekosten angerechnet und geht in den Bestand des Betriebs; die Anfertigung erfolgt aus neuem Material. Beim zweiten Weg wird das eingebrachte Metall tatsächlich eingeschmolzen und wiederverwendet. Der zweite Weg ist bei Erbstücken emotional wichtig, technisch aber aufwendiger und nicht bei jeder Legierung möglich, weil altes Material Lot und Fremdmetalle enthält.
Warum nicht der volle Materialwert angerechnet wird
Altgold muss geprüft, sortiert, eingeschmolzen und aufbereitet werden. Diese Scheidekosten fallen unabhängig davon an, wer das Metall später verwendet. Üblich sind Anrechnungen von 70 bis 85 Prozent des Feingoldwerts, bei kleinen Mengen weniger. Wer eine Anrechnung zu 100 Prozent zugesagt bekommt, sollte prüfen, ob dafür an anderer Stelle aufgeschlagen wird.
Der Stichtag ist entscheidend
Zwischen Abgabe und Fertigstellung liegen oft mehrere Wochen, und der Goldkurs schwankt. Halten Sie fest, welcher Tag gilt und mit welchem Preis je Gramm Feingold gerechnet wird. Ohne diese Angabe ist die Schlussrechnung nicht nachprüfbar, und der Unterschied kann bei 30 Gramm Feingold leicht dreistellig sein.
Was mit den Steinen geschieht
Ausgefasste Steine bleiben Ihr Eigentum und müssen zurückgegeben werden, wenn sie nicht verwendet werden. Sollen sie ins neue Stück, kommen Ausfassen und Neufassen als eigene Positionen hinzu, meist 30 bis 80 Euro je Stein. Bei sehr kleinen Steinen unter 1 Millimeter ist ein Verlust beim Ausfassen möglich, und das gehört vorher gesagt.
Was auf den Auftragsschein gehört
Sechs Angaben: eingebrachtes Bruttogewicht je Feingehalt, das daraus errechnete Feingewicht, der Anrechnungssatz, der zugrunde gelegte Kurs mit Datum, die Zahl der ausgefassten Steine und die Regelung über Restmaterial. Mit diesen sechs Zeilen ist jede Schlussrechnung in zwei Minuten prüfbar, ohne sie beginnt eine Diskussion ohne Grundlage.
Bei sehr wenig Material, weil die Prüf- und Schmelzkosten den Wert aufzehren. Bei 333er Gold, weil der Feingoldanteil gering ist. Und bei Stücken mit Sammlerwert, die als Ganzes mehr bringen. In diesen Fällen ist es besser, das Altgold getrennt zu verkaufen und die Anfertigung normal zu bezahlen, denn zwei getrennte Vorgänge lassen sich besser vergleichen als ein verrechneter.
Wer mehrere alte Stücke hat, sollte sie vorher sortieren und nur das einbringen, was wirklich Material liefert. Ein Beutel mit vergoldeten Ketten erhöht das Bruttogewicht und den Aufwand, ohne einen Cent zur Anrechnung beizutragen. Altes Material enthält Lot, Fremdmetalle und teils Porositäten. Beim direkten Wiedereinschmelzen entstehen daraus Gussfehler, die erst am fertigen Stück auffallen. Deshalb arbeiten viele Betriebe mit Anrechnung statt mit Wiederverwendung. Wer ausdrücklich das Material des Erbstücks im neuen Ring haben möchte, sollte das ansprechen und akzeptieren, dass ein Teil als Zulegierung neu hinzukommt. Planen Sie außerdem 3 bis 8 Wochen Fertigungszeit ein, in der Hochsaison länger.
- § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (Gesetze im Internet)