Welcher Schmuck darf nicht ins Ultraschallbad?
Das Ultraschallbad ist das wirksamste Reinigungsverfahren und zugleich das gefährlichste. Es arbeitet mit Kavitation, also mit winzigen Bläschen, die schlagartig zusammenfallen. Diese Energie löst Schmutz, und sie löst auch anderes.
Bild: KI-erzeugtPerlen, Opale, Smaragde, Bernstein, Türkis, Koralle und alle geklebten oder gefüllten Steine. Auch lockere Fassungen und Stücke mit Rissen gehören nicht hinein, weil der Schall den Schaden vergrößert.
Wie das Verfahren wirkt
Ein Schwinger erzeugt im Reinigungsbad Druckwechsel im Ultraschallbereich. Dadurch entstehen und kollabieren Millionen kleiner Blasen, deren Implosionen Schmutz von Oberflächen und aus engen Spalten sprengen. Genau deshalb wird ein Ring hinter der Fassung sauber, wo keine Bürste hinkommt. Dieselbe Energie wirkt aber auch auf Risse, Klebstellen und poröse Materialien.
Die verbotene Liste
Perlen und Perlmutt: Die organische Substanz zwischen den Aragonitplättchen wird angegriffen, die Oberfläche wird stumpf. Opal: Er enthält Wasser und kann reißen. Smaragd: fast immer geölt oder harzgefüllt, das Füllmaterial wird herausgelöst und Risse werden sichtbar. Bernstein: weich und wärmeempfindlich. Türkis, Malachit, Lapislazuli und Koralle: porös und oft stabilisiert. Tansanit: spaltbar. Dazu alles Geklebte, etwa Dubletten und viele Modeschmuckstücke.
Was unbedenklich ist
Diamant, Saphir, Rubin und andere harte, unbehandelte Steine in intakten Fassungen, dazu Gold, Platin, Palladium und Silber ohne Steinbesatz. Auch hier gilt eine Voraussetzung: Die Fassung muss fest sein. Ein Stein, der bereits wackelt, kann im Bad herausfallen, und dann liegt er im Tank oder ist mit dem Wasser weg.
Die häufigste Verwechslung
Der Dampfstrahler wird oft für ungefährlicher gehalten. Er arbeitet mit heißem Wasserdampf unter Druck und ist für empfindliche Steine ebenso ungeeignet, teils schlimmer, weil zusätzlich Hitze wirkt. Bei Perlen und Opalen ist er genauso tabu. Umgekehrt kann er dort eingesetzt werden, wo Ultraschall aus Gründen der Fassung ausscheidet.
Was stattdessen funktioniert
Lauwarmes Wasser, ein Tropfen mildes Spülmittel und eine weiche Zahnbürste. 5 Minuten einweichen, vorsichtig bürsten, gründlich spülen, auf einem Tuch trocknen lassen. Das reinigt 90 Prozent des Alltagsschmutzes und ist für praktisch jedes Material sicher, mit einer Ausnahme: Perlen bekommen nur ein feuchtes Tuch, kein Bad.
Nennen Sie die Materialien, bevor Sie ein Stück zur Reinigung geben. Ein Betrieb, der ein unbekanntes Stück ungefragt ins Bad legt, handelt fahrlässig, und die Haftung dafür liegt bei ihm. Bei Erbstücken mit unklarem Steinbesatz gehört die Prüfung vor die Reinigung, nicht danach.
Ein einfacher Merksatz hilft: Alles, was organisch entstanden ist oder Wasser enthält, bleibt draußen. Das deckt Perlen, Koralle, Bernstein, Elfenbein und Opal ab, und das sind genau die Materialien, deren Verlust nicht zu reparieren ist. Für unbedenkliche Stücke genügen 2 bis 5 Minuten in warmem Wasser mit einem Tropfen mildem Spülmittel. Länger bringt nichts und erhöht nur das Risiko. Ammoniakhaltige Konzentrate greifen manche Legierungen und Beschichtungen an und sind für rhodinierte Ware ungeeignet. Nach dem Bad gründlich spülen, denn Reste im Fassungsspalt trocknen ein und wirken wie neuer Schmutz. Und vor dem Einlegen jedes Mal die Fassungen prüfen. Ein Haushaltsgerät kostet 30 bis 80 Euro, und genau darin liegt das Risiko: Es wird ohne Prüfung der Fassungen benutzt, und ein loser Stein von 0,25 Karat ist danach weg.
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
- § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)