Was ist der Unterschied zwischen Gutachten, Expertise und Schätzung?
Alle drei Papiere kommen mit einer Zahl, und nur eines davon hilft im Ernstfall weiter. Der Unterschied liegt in dem, was daneben steht.
Bild: KI-erzeugtEin Gutachten ist eine begründete, nachvollziehbare Bewertung mit angegebener Wertbasis. Eine Expertise beschreibt Eigenschaften ohne Wertangabe. Eine Schätzung ist eine Zahl ohne Begründung und trägt keine Versicherung.
Das Gutachten
Es benennt das Stück eindeutig, beschreibt Metall, Feingehalt, Gewicht, Steine mit Maßen und Eigenschaften, nennt die verwendeten Prüfmethoden und gibt an, auf welcher Wertbasis bewertet wurde. Es trägt Datum, Namen und Unterschrift des Erstellers und ist damit nachprüfbar. Für Versicherungen, für Erbteilungen und vor Gericht ist das die einzige Form, die trägt. Kosten liegen je nach Umfang bei 80 bis 300 Euro je Stück, bei Sammlungen wird meist nach Stunden abgerechnet.
Die Expertise
Sie beantwortet die Frage nach der Beschaffenheit, nicht nach dem Wert. Ein Steinlabor stellt fest, dass ein Stein ein natürlicher Saphir mit 2,03 Karat und Hitzebehandlung ist. Ein Uhrenhersteller bestätigt, dass ein Werk original ist. Diese Papiere sind wertvoll, weil sie die Grundlage jeder Bewertung liefern, sie ersetzen aber kein Gutachten. Wer eine Expertise bei der Versicherung einreicht, bekommt keine Summe, sondern eine Rückfrage.
Die Schätzung
Sie nennt eine Zahl, meist mündlich oder auf einem Formular des Hauses, ohne Begründung und ohne Angabe der Wertbasis. Sie ist im Handel üblich und für den Einstieg brauchbar: Ein Ankaufsangebot ist im Grunde eine Schätzung mit Verbindlichkeit für den, der sie abgibt. Als Grundlage für eine Versicherungssumme taugt sie nicht, denn niemand kann später rekonstruieren, worauf sie beruhte.
Die drei Wertbasen, die genannt werden müssen
Der Wiederbeschaffungswert nennt den Preis für ein gleichwertiges Stück im Handel, er ist die Basis für Versicherungen und liegt am höchsten. Der Verkehrswert nennt den Preis, der bei einem Verkauf erzielbar wäre, und ist die Basis für Erbteilung und Zugewinn. Der Materialwert nennt Feingewicht mal Tageskurs und ist die Basis für den Ankauf. Bei ein und demselben Ring können 4.200 Euro, 1.600 Euro und 480 Euro herauskommen, und alle drei Zahlen sind richtig.
Woran man Papiere ohne Substanz erkennt
Drei Zeichen. Erstens fehlt die Angabe der Wertbasis. Zweitens fehlen Maße und Gewichte, es steht nur eine Beschreibung wie Damenring mit Brillant. Drittens fehlt die Angabe der Methode, also womit geprüft wurde. Solche Zettel liegen vielen Nachlässen bei und führen regelmäßig zu falschen Erwartungen, weil sie einen Wiederbeschaffungswert nennen, den die Erben für einen Verkaufserlös halten.
Vor der Versicherung ein Gutachten mit Wiederbeschaffungswert. Vor dem Verkauf zwei unabhängige Ankaufsangebote, die kostenlos sind. Vor einer Erbteilung ein Gutachten mit Verkehrswert für alle Stücke gemeinsam, weil eine einheitliche Basis den Streit halbiert. Und beim Kauf eines größeren Steins eine Expertise eines anerkannten Labors, denn sie ist die Grundlage für alles Weitere.
Ein Gutachten sollte alle 5 bis 10 Jahre aktualisiert werden. Metallpreise und Steinpreise verschieben sich, und eine Versicherungssumme aus dem Jahr 2005 deckt heute regelmäßig nur einen Bruchteil der Wiederbeschaffung.
- § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)